Hebammenleistungen Allgemein
Hebammen sind Fachfrauen für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Für die werdende Mutter ist die Hebamme Ansprechpartnerin für alle die Schwangerschaft betreffenden Fragen. Sie führt Vorsorgeuntersuchungen durch, leistet Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und bietet Kurse zur Vorbereitung auf die Geburt und das Elternsein an. Während der Geburt steht die Hebamme der Gebärenden kompetent und einfühlsam zur Seite. Im Wochenbett begleitet sie die Familie bei der Anpassung an die neue Lebenssituation. Sie unterstützt die Rückbildungs- und Heilungsprozesse der Mutter, berät zu Still- und Ernährungsfragen und gibt Tipps zur Versorgung des Neugeborenen.
Die Hebamme begleitet die ganze Familie durch die Schwangerschaft und das erste Lebensjahr des Kindes.
Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu einer Hebamme auf, damit diese Sie bereits in der Schwangerschaft kompetent und umfassend begleiten kann. Falls es Ihnen nicht gelingen sollte, eine Hebamme zu finden, zeigen Sie dies bitte unter https://www.unsere-hebammen.de/mitmachen/unterversorgung-melden/ an.
Hebammenleistungen werden in der Regel von den Krankenkassen vergütet. Die Versorgung mit Hebammenhilfe ist im §134 a SGB V geregelt. Erbrachte Leistungen werden nach Quittierung durch die Versicherungsnehmerin von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Sind Sie privat versichert, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse und Beihilfestelle, welche Leistungen übernommen werden. Durch Abschluss eines Behandlungsvertrag werden die Einzelheiten der gesetzlichen Versorgung mit Hebammenhilfe geregelt. Bietet die Hebamme zusätzliche Leistungen an, deren Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden, hat sie darüber zu informieren.
Weitere Informationen über den Beruf der Hebamme und ihrer Tätigkeit finden Sie unter www.hebammen-sh.de