Still- und Ernährungsberatung
Nach Ablauf der Betreuung im Wochenbett können Sie im ersten Lebensjahr Ihres Kindes bis zu acht Beratungen zu Still- und Ernährungsfragen in Anspruch nehmen.
Inhalte:
- Unterstützung in Stillkrisen
- Einführung der Beikost
- Tipps zum Weiterstillen
- Beratung zum Abstillen
Die Hebammenleistungen in Wochenbett und Stillzeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.